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Messgerät mit Messstellennetz zur Messung des Grundwassers
Foto: BMLFUW

Österreich beispielgebend im Berichtswesen

Österreichs Bericht über die Überwachungsprogramme gemäß Artikel 8 der EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG wird in der aktuellen Bewertung der Europäischen Kommission als beispielhaft gelobt.

Besonders positiv hervorgehoben werden in der zusammenfassenden Beurteilung die Klarheit und Qualität des österreichischen Berichts, dessen klares Konzept bei der Erstellung der Überwachungsprogramme sowie die internationale Koordination.
Die Europäische Kommission überprüft in ihrer Funktion als "Hüterin der Verträge" die Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zu diesem Zwecke müssen die EU Mitgliedstaaten Umsetzungsberichte an die Europäische Kommission übermitteln.
Von der Europäischen Kommission werden neben der operativen Umsetzung von EU Recht auch die Einhaltung rein formaler Vorgaben, wie zeitgerechte und vollständige Berichtslegung, bewertet.
 
Die aktuelle Bewertung der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG bezieht sich auf die nationalen Umsetzungsberichte über die Überwachungsprogramme gemäß Artikel 8 der Richtlinie. Sie wurde in drei Dokumenten (siehe Download) zusammengefasst und unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/implrep2007/index_en.htm#second 

Dem österreichischen Bericht über die Überwachungsprogramme wurde seitens der Europäischen Kommission ein ausgesprochen gutes Zeugnis ausgestellt:
- Österreich wird im EK Bericht (COM(2009) 156 final) unter Punkt 5 als gutes Beispiel für eine klare Berichtslegung und für seine Herangehensweise an die Erstellung der Überwachungsprogramme besonders positiv hervorgehoben.
- Das Begleitdokument zum EK Bericht (SEC(2009) 415) enthält umfangreiche Auswertungen der gelieferten Daten der einzelnen Mitgliedstaaten. Bei vergleichenden Tabellen und Darstellungen ist zu beachten, dass Österreich sein Überwachungsprogramm in einem ersten Schritt für große Flüsse mit Einzugsgebieten größer 100 km² eingerichtet hat. Eine Erweiterung auf Flüsse mit Einzugsgebieten zwischen 10 und 100 km² erfolgt bis 2010.
- In Anhang II des Begleitdokuments (SEC(2009)415-2_en) sind tiefgreifende Analysen für jeden Mitgliedstaat dargestellt. Für Österreich findet sich diese Darstellung auf den Seiten 93 bis 98.
 
Der der Bewertung der Europäischen Kommission zugrunde liegende Österreichische Bericht über die Überwachungsprogramme kann auf der WISA Homepage heruntergeladen werden: http://wisa.lebensministerium.at/article/archive/18247  
  
 

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15.10.2009, Lebensministerium VII/5