Hochwasserschutz
Die Katastrophenereignisse der Hochwässer im August 2002, August 2005 und Frühjahr 2006 haben beträchtliche Schäden verursacht. Hochwässer können Existenzen vernichten und Leben gefährden. Wie schützt die Schutzwasserwirtschaft vor Hochwässer? Wie schützt man sich persönlich?
Österreich ist ein sehr wasserreiches und gebirgiges Land. Österreich hat Anteil an den Ostalpen, die beinahe zwei Drittel der Staatsfläche einnehmen. Aber auch außeralpine Regionen wie das Mühlviertel oder das Waldviertel im Norden Österreichs sind höher gelegen und bergig. Aufgrund dessen sind nur 38 Prozent des Bundesgebietes als Dauersiedlungsraum geeignet.Die Flusstäler und -räume stellen daher seit jeher den wesentlichen Bereich der Siedlungsentwicklung dar. Sehr früh wurde „Wasserbau“ angewandt, um die Risiken für die Menschen zu reduzieren. Der Schutzwasserbau hat in Österreich eine lange Geschichte. Aber jede Hochwasserschutzeinrichtung kann nur bis zu einem gewissen Grad wirklich Schutz gewähren. Restrisiken existieren.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Bundeswasserbauverwaltung ist es daher, nicht nur kurzfristig auf Hochwasserereignisse zu reagieren, sondern eine vorausschauende Strategie und Planung zu entwickeln. Neben dem aktiven Hochwasserschutz gewinnen die Maßnahmen des passiven Hochwasserschutzes, ausreichender Hochwasserabfluss- bzw. – rückhalteraums wieder an Bedeutung. Es gilt den Schutz des Gewässers und den Schutz vor dem Gewässer harmonisch in einer modernen Schutzwasserwirtschaft zu verankern und umzusetzen.
Neben der Verantwortung der Schutzwasserwirtschaft der öffentlichen Hand kommt aber auch der betroffenen Bevölkerung Eigenverantwortung zu.
Organisation des Hochwasserschutzes
Die Organisation des Hochwasserschutzes ist auf Bundesebene in drei Aufgabengebiete gegliedert und den folgenden Verwaltungseinheiten zugeordnet:
- Schutzwasserwirtschaft: Bundeswasserbauverwaltung:Die Betreuung aller Gewässer mit Ausnahme der Wildbäche und Wasserstraßen obliegt der Bundeswasserbauverwaltung (BWV).
- Wildbachverbauung: Wildbach- und Lawinenverbauung:Wildbäche und deren Einzugsgebiet fallen in den Zuständigkeitsbereich des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) im Lebensministerium.
- Erhaltung und Entwicklung der Wasserstraßen: Bundeswasserstraßenverwaltung:Donau, March und Thaya fallen als Wasserstraßen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).
- Wasserrechtsgesetz (WRG 1959)
- Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG 1985)
- Technische Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T 2006)
- Forstgesetz
- Raumordnungsgesetze und Raumordnungen der Länder
Wasserwirtschaftliche Grundlagen
Wie kommt es zur Hochwasserbildung? Der Niederschlag fällt als Schnee oder Regen auf die Erde. Es hängt von der Menge des Niederschlages, vom Bewuchs, vom Gelände und der Art des Bodens bzw. des Untergrundes ab, inwieweit der Niederschlag versickert und dadurch zur Grundwasseranreicherung beiträgt, verdunstet oder oberirdisch in Gerinnen, Bächen und Flüssen abfließt.
Aufgrund der zeitlichen Verteilung der Niederschläge sind die heimischen Gewässer in der Regel ganzjährig wasserführend. Dieser „Basisabfluss“ der Fließgewässer unterliegt nur den natürlichen, jahreszeitlichen Schwankungen.
Hochwasser entsteht dann, wenn ein Niederschlagsereignis in Dauer und/oder Intensität ein normales Ereignis übertrifft, Schneeschmelze eintritt oder sogar beides gemeinsam.
Beim Hochwasser wird der über den normalen Basisabfluss hinausgehende Abfluss als Hochwasserwelle bezeichnet. Diese wird gekennzeichnet von ihrer maximalen Höhe und der Dauer, die zum Erreichen der Hochwasserspitze sowie der Rückkehr zum Basisabfluss benötigt wird.
Der Ablauf eines Hochwassers ist dabei von der Art des Niederschlagsereignisses und der Größe, Lage und Beschaffenheit des Einzugsgebietes des Gewässers abhängig. Je kleiner das Einzugsgebiet und je stärker das Niederschlagsereignis, umso kürzer ist die Vorwarnzeit. Deshalb reicht in vielen Gebieten die Zeit bis zum Eintreffen einer Hochwasserwelle für spontane Schutzmaßnahmen nicht aus. Sinnvoller Hochwasserschutz muss daher vorbeugend geleistet werden.
Das Grundwasser steht meist in engem Zusammenhang mit dem oberflächlichen Abfluss in einem Gerinne. Die Schwankungen der Wasserführung des Oberflächengewässers setzen sich gedämpft und zeitlich verzögert, im Grundwasser fort.
Ein Hochwasserereignis führt daher zumeist auch zu Grundwasserhochständen, die aber in der Regel wesentlich länger andauern als das Hochwasserereignis selbst. In speziellen Situationen kann es darüber hinaus auch ohne sichtbaren Zusammenhang mit einem Hochwasserereignis zu Grundwasserhochständen kommen. Von besonderer Bedeutung ist ein möglicher hoher Grundwasserstand überall dort, wo Gebäudeteile erreicht oder überstiegen werden können.
Weitere Informationen zur Hochwasserrisikozonierung Austria finden Sie unter www.hochwasserrisiko.at.
Eigenvorsorge und Restrisiko bei Hochwasser
Eigenverantwortung beginnt bereits beim Grundstückskauf: Aufgrund des geringen Anteils an Dauersiedlungsraum im Bundesgebiet und dem hohen Anteil an bereits verbauten oder durch Verkehrswege, Gewerbe und Industrie versiegelten Flächen ist Boden ein knappes, da auch nicht vermehrbares Gut. Täglich werden in Österreich ca. 20 ha Boden für Straßen, Häuser und Industrieanlagen verbraucht.
Durch diesen Siedlungsdruck sind Grundstücke in gut geeigneten Lagen teuer und knapp geworden. In vielen Gegenden Österreichs besteht daher die Tendenz, das Bauland auf überflutungsgefährdete Räume, in die Auen der Bäche und Flüsse, auszuweiten, da oftmals nur noch dort ebene Flächen verfügbar sind.
Bereits vor einem geplanten Grundstückskauf in einem von Naturgefahren bedrohten Gebiet sollten Informationen über eine mögliche Gefährdung bei der Gemeinde oder den zuständigen Dienststellen der Wasserbauverwaltung eingeholt werden. Nur so kann verhindert werden, dass ein günstiger Preis oder eine schöne Lage mit dem gravierenden Nachteil dauernder Hochwassergefahr und möglicher Schäden erkauft wird.
Eigenvorsorge bei Bau und Sanierung
Bei der Planung eines Neubaus oder der Sanierung eines bestehenden Bauwerkes sind die Informationen über die mögliche Gefährdung durch Überflutung oder hohe Grundwasserstände unbedingt zu berücksichtigen. An die Situation und den Grad der Gefährdung angepasste Bauweisen und Materialien helfen mit, mögliche Schäden und damit verbundene Kosten zu reduzieren, z.B. Verzicht auf einen Keller bei hohen Grundwasserständen, bauliche Ausgestaltung der Hausöffnungen so, dass sie einen schnellen und sicheren Verschluss im Fall einer Überflutung zulassen.
Informationen und Auskünfte über ortsübliche Maßnahmen, geeignete Bauweisen und Materialen erteilen die Baubehörden der Gemeinden und Länder.
Restrisiko beim Hochwasserschutz
Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser. Nach den einschlägigen Richtlinien wird daher der Hochwasserschutz für Siedlungsgebiete bzw. höherwertig genutzte Bereiche auf ein Hochwasser, das gemäß der statistischen Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt einmal in 100 Jahren anfällt, ausgelegt, wobei Abweichungen aufgrund lokaler Gegebenheiten möglich sind.
Dadurch ist der Schutz vor Hochwasserereignissen gewährleistet, was aber nicht bedeutet, dass 100-jährliche Ereignisse nicht auch häufiger auftreten oder hinsichtlich ihrer Abflusswassermengen übertroffen werden können. Treten also Hochwässer auf, die das Bemessungsereignis übersteigen, muss auch in geschützten Bereichen - „hinter dem Damm" - mit Überflutungen gerechnet werden.
Bautechnische Grundlagen
Hochwasser und hochanstehendes Grundwasser führen ohne entsprechende Gegenmaßnahmen zur Gefährdung von Gebäuden, Gebäudeteilen sowie den zugehörigen Außenanlagen. Die jeweiligen Auswirkungen resultieren dabei aus der Strömung des Wassers, aus dem durch das Wasser ausgeübten Druck sowie aus dem eindringenden Wasser selbst.
Mittel- bis langfristig ist es kostengünstiger und einfacher, Maßnahmen zum Schutz vor dem Wasser zu planen und umzusetzen, als im Schadensfall zu sanieren.
Bauliche Maßnahmen zur Schadensminimierung
Am Gebäude selbst und im Gebäudeumfeld können verschiedene Maßnahmen gegen Schäden durch Hochwasser oder hochanstehendes Grundwasser getroffen werden:
Schutz gegen Grundwasser:
- Wasserdichte Wanne („Schwarze Wanne“, „Weisse Wannne“).
- Wasserrückstau aus dem Kanalnetz verhindern.
- Wasserzutritt zum Gebäude durch Wassersperren unterbinden (Hochwasserschutzbauwerke, Sandsackbarrieren, mobile Schutzsysteme etc.).
- Abdichtung gegen Wassereintritt direkt am Gebäude (wasserdicht ausgeführte Wände, Decken, diverse Verschlüsse, Dammbalkensysteme, Sandsäcke, wasserdichte Fenster/Türen etc.).
- Wasserbeständige bzw. unempfindliche und möglichst hohlraumarme Baustoffe verwenden.
Kriterien für Materialwahl: Erneuerbarkeit, Wiederherstellbarkeit, gute Trocknungseigenschaften etc..
Heizanlagen, Stromverteiler und höherwertige Einrichtungsgegenstände in Obergeschosse verlegen: in hochwassergefährdeten Gebäudebereichen nur mobile Einrichtung verwenden. - In hochwassergefährdeten Gebieten auf Ölheizungen verzichten (Gefahr von Ölaustritten), Öltank gegen Auftrieb verankern.
- Planerisch Vorsorge treffen: ausreichend dimensionierte Treppenhäuser erleichtern die Räumung.
- Vorbereitung der Haushalte: persönlichen Alarmplan erstellen.
- Technische Vorbereitung: Sandsäcke, mobile Verschlusselemente, Pumpen lagern und warten.
- Ausrüstung bereithalten und Vorräte einlagern.
- Hochwasserwarnungen der hydrografischen Dienste der Länder beachten.
22.02.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit


