Grenzüberschreitende Gewässer
Wasser ist ohne Grenzen. Es kennt keine verwaltungstechnischen oder politischen Zuständigkeitsebenen. Wasser wird auch nicht durch nationale Grenzen eingeengt. Die Donau hat zum Beispiel ein Einzugsgebiet, das sich über 18 Staaten und knapp 10 Prozent der Fläche Europas erstreckt.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)Meilenstein der europäischen Wasserpolitik ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Sie gibt allen Mitgliedstaaten der EU den Rahmen und die Ziele für den Schutz der Gewässer sowie für die Einbindung der Öffentlichkeit vor.
Durch die WRRL werden Hochwasserschutz, Wasserkraftnutzung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes mit den Erfordernissen des Schutzes der Gewässer und der Sicherung naturnaher Lebensräume in Einklang gebracht.
Ein positiver Effekt für das Klima ist zu erwarten, da Wasservorkommen und Klima sich gegenseitig bedingen. Wenn Größe und Qualität der Wasserlebensräume gesichert sind können Dürreperioden und Hochwasserereignisse abgemindert werden.
Ziel ist es die erfolgreiche Reinhaltung der Gewässer und die hohe Wasserqualität auch in Zukunft sicherstellen zu können. So soll ein guter ökologischer und chemischer Zustand für die Oberflächengewässer und ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand bei Grundwasser spätestens bis zum Jahr 2015 erreicht werden.
Zeitplan der Umsetzung der WRRL
Die WRRL enthält genaue Vorgaben für die Bewertung des Zustands der Gewässer und wie und in welchem Zeitraum dieser Gewässerzustand verbessert werden soll. Dazu sind folgende Schritte fixiert:
- 2003: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht. Die Richtlinie wurde in Österreich mit der Novelle 2003 zum Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959 fristgerecht in nationales Recht umgesetzt.
- März 2005: Bericht über die Ist-Bestandsaufnahme: Einteilung und Charakterisierung der Gewässer, Erhebung der Belastungen und Auswirkungen, wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen. Der Bericht der IST-Bestandsanalyse wurde im April 2005 veröffentlicht und der Europäischen Kommission übermittelt.
- Dezember 2006: Neuausrichtung des Programms zur Beobachtung des Gewässerzustandes. Überblick über die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen zur Information der Öffentlichkeit.
- Dezember 2008: Entwurf der Bewirtschaftungspläne für die Gewässer mit anschließender Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Dezember 2009: Erlassung der Bewirtschaftungspläne (Maßnahmenprogramme) für die Gewässer.
- Bis 2010: Einführung von politischen Maßnahmen zur Sicherung einer effizienten Nutzung von Wasserressourcen.
- Dezember 2012: Einrichtung eines Überprüfungssystems.
- Dezember 2015 und im folgenden alle 10 Jahre: Zwischenbericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Wichtige Ziele der WRRL
- Das Ziel des guten Zustandes aller Gewässer und der grenzüberschreitenden Kooperation.
- Ein guter Zustand bedeutet nicht nur eine gute Wasserqualität, sondern auch ausreichenden Lebensraum für die Wasserorganismen.
- Die Einteilung nach Flusseinzugsgebieten. Für jedes Flusseinzugsgebiet werden eigene Gewässerbewirtschaftungspläne ausgearbeitet.
- Entscheidend für die Festlegung der Güteziele ist der jeweilige Gewässertyp. Die Gewässer werden in Typen eingeteilt und ihre ökologische Bewertung erfolgt anhand der typspezifischen Tiere und Pflanzen.
- Interessierte Institutionen und die Öffentlichkeit, die von den Maßnahmen der Wasserwirtschaft betroffen sind (Industrie und Gewerbe, Umweltorganisationen, BürgerInnenvertretungen, Gemeinden etc.) werden in die Erstellung der Gewässerbewirtschaftungspläne aktiv eingebunden. Damit soll die öffentliche Zustimmung und Mitverantwortung gesichert werden.
- Verbot der Verschlechterung: Prinzipiell darf sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtern. Ausnahmen sind möglich, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht und Alternativen technisch nicht machbar sind oder zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen.
- Ziel ist auch eine sukzessive Verringerung und schließlich eine Beendigung der Einleitung von gefährlichen Stoffen.
- Zur Erreichung des guten Zustands sind die kosteneffizientesten Maßnahmen zu wählen.
- Kostendeckende Preise für Trinkwasser, Nutzwasser und Abwasser: Die Nutzerinnen und Nutzer des Wassers, einschließlich Industriebetriebe und Gewerbe, müssen entsprechend dem Verursacherprinzip zur Kostendeckung der Dienstleistungen beitragen. Ausnahmen von diesem Prinzip sind insbesondere aus sozialen Gründen möglich.
- Ein wasserwirtschaftlicher Datenpool, das Wasserinformationssystem Austria WISA wurde eingerichtet: wisa.lebensministerium.at .
- Bei der Umsetzung der WRRL wird auf „verwandte“ Arbeitsfelder Einfluss genommen. Diese sind insbesondere die Regionalentwicklung, die Energiewirtschaft, das Verkehrswesen, die Landwirtschaft und die Fischerei sowie der Fremdenverkehr.
Internationale Wasserpolitik
Lange vor In-Kraft-Treten der WRRL gab es zahlreiche Abkommen zur Regelung der gemeinsamen Nutzung und des Schutzes von Flüssen und Bächen.
In den bilateralen Grenzgewässerverträgen zwischen Österreich und Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, der Schweiz und Liechtenstein wurden Aspekte des Schutzes vor Hochwasser, der Wasserkraftnutzung und der Gewässerreinhaltung geregelt.
Darüber hinaus ist Österreich gleichfalls seit vielen Jahren in den für Donau, Rhein, Elbe und Bodensee abgeschlossenen multilateralen Gewässerkommissionen tätig. Als Vertrag sämtlicher Staaten des Donauraums sorgt das Donauschutzübereinkommen von 1994 für einen einheitlichen Gewässerschutz zwischen den Donauländern, der auch zur Entlastung des Schwarzen Meers beiträgt.
Diese Regelungen bleiben auch in Zukunft in Kraft.
22.02.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit


