EU-Richtlinienvorschlag Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe
Ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu gemeinschaftsrechtlichen Grenzwerten für chemische Schadstoffe in Oberflächengewässern: Am 28. Juni 2007 wurde der Richtlinienvorschlag über Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe im Umweltministerrat angenommen.
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass die Europäische Kommission zum Schutz der Oberflächengewässer der Gemeinschaft besonders gefährliche Schadstoffe identifiziert und für diese Stoffe als Umweltqualitätsnormen (UQN) bezeichnete Konzentrationsgrenzwerte sowie Emissionsbeschränkungen festlegt. Im Jahr 2001 wurde eine Liste mit 33 prioritären Stoffen veröffentlicht (Entscheidung Nr. 2455/2001/EG) . Diese Liste umfasst besonders gefährliche Pestizide, bestimmte Flammschutzmittel, Schwermetalle und metallorganische Verbindungen sowie einige weitere Verbindungen mit besonders hoher Toxizität, Langlebigkeit und hohem Anreicherungsvermögen in der Nahrungskette.
Im Umweltministerrat am 28. Juni 2007 wurde nun politischen Einigung zu einem Richtlinienentwurf erreicht, der für diese 33 Stoffe UQN in der Wasserphase, für 3 Stoffe auch Grenzwerte für Biota festlegt. Während die Umweltqualitätsnormen im Jahresmittel einzuhalten sind, enthält der Richtlinienvorschlag für die meisten Stoffe auch maximal zulässige Höchstkonzentrationen, deren Ziel der Schutz der aquatischen Umwelt vor kurzzeitigen Belastungen ist.
Entgegen der Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie wurden in den Richtlinienentwurf keine konkreten Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus punktuellen oder diffusen Quellen aufgenommen, da eine Studie der Europäischen Kommission gezeigt hat, dass diese Maßnahmen mit den bereits bestehenden Rechtsinstrumenten kosteneffizienter auf Ebene der Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. Bei Bedarf ist aber die Festlegung von EU-weit geltenden Emissionsbeschränkungen auf Basis der vorliegenden Richtlinie dennoch möglich.
Vom Europäischen Parlament wurden eine Reihe von Änderungsanträgen zum Richtlinienentwurf z.B. bezüglich einer Erweiterung der Stoffliste verabschiedet. Die Verhandlungen in den nächsten Monaten werden darüber entscheiden, welche der Änderungsanliegen in der endgültigen Richtlinie Eingang finden.
Anzumerken ist, dass die Mitgliedstaaten gemäß Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet sind, Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe auf nationaler Ebene festzulegen, wenn dies bis Ende 2006 nicht auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene erfolgt ist. Dementsprechend wurden mit der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (BGBl. II Nr. 96/2006) in Österreich bereits 2006 Immissionsgrenzwerte für die 33 prioritären Stoffe und für rund 50 weitere, national relevante Stoffe erlassen. Einige wichtige Elemente der Qualitätszielverordnung wurden in die Diskussion des Richtlinienvorschlages eingebracht und fanden teilweise. Berücksichtigung. Österreich ist damit bestens auf die Umsetzung der zukünftigen EU-Richtlinie vorbereitet.
05.07.2007, Lebensministerium VII/2

