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Mur
Foto: STMK LR

Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Republik Slowenien an der Mur.

Die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit Österreichs mit seinem süd-östlichen Nachbarn wird für das Mur-Einzugsgebiet im "Mur-Abkommen" geregelt.
 

Ihre Aufgaben umfassen in fachlicher Hinsicht sowohl die Fragen der Gewässerbetreuung als auch jene des Gewässerschutzes. Behandelt wird sowohl der Grenzraum des Burgenlandes als auch der Steiermark.

Aktuelle Schwerpunkte der Arbeiten sind:

  • Fragen der Gewässergüte;
  • Instandhaltung der Grenzgewässer, Fragen der Gewässerökologie;
  • Wasserversorgungen, Abwassereinleitungen;
  • Bilaterale Abstimmung der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Die Mur bildet mit einer Gesamtlänge von rund 445 km einen der maßgeblichen Flüsse des südöstlichen Alpenbogens sowie der angrenzenden Tiefebene. Im heutigen Grenzraum der Republiken Slowenien und Österreich nahm die Mur bis Ende des 19. Jahrhunderts weite Teile des Talraumes in Anspruch, wobei es nach dem Mittelalter zu einer Verschiebung des Flußlaufes nach Norden kam. Die zu dieser Zeit zugänglichen technischen Mittel und Ressourcen ermöglichten es den Bewohnern dieses Raumes nicht, die Mur in ein festes Bett zu zwingen. Der Fluß konnte sich daher weitgehend selbstständig entwickeln. Wie weitreichend und gemessen an den heute gegebenen Rahmenbedingungen unvorstellbar diese Flußwildnis Raum greifen konnte, verdeutlicht die Situierung der Stadt Bad Radkersburg. Die Mur umfloß diese Stadt sowohl nördlich als auch südlich.
 
Nach der Einleitung großräumiger Regulierungsmaßnahmen ab dem Jahr 1873 wurde der Fluß weitgehend in ein Korsett gezwängt. Während damit zwar die Nutzungen des umliegenden Raumes als Kulturlandschaft und Siedlungsgebiet weitgehend vor den Naturgefahren gesichert werden konnten, verlor der Fluß jedoch in großem Ausmaß seine natürliche Dynamik. Diese aus heutiger Sicht schmerzliche Veränderung ist jedoch in der Sicherstellung der Ernährungs- und Lebensgrundlagen der Menschen am Ende des 19. Jahrhunderts begründet. Erst der Überfluß der postindustriellen Gesellschaft ermöglicht manchen Kreisen der Bevölkerung den wehmütigen Blick zurück in vergangene Zei ten romantischer Wildnis und äußerst dünn besiedelter Talräume. Mit dem Friedensvertrag von St. Germain 1919 wurde die Mur im Bereich Spielfeld/Sentilj bis unterhalb Bad Radkersburg/Gornja Radgona zum Grenzfluß zwischen Österreich und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS). Damit entfielen auch die organisatorischen Strukturen zur Fertigstellung und Erhaltung der Regulierungsmaßnahmen. Die Flußdynamik ermöglichte es der Mur abermals sich im Raum auszudehnen und Breiten bis zu 200 m zu erreichen. Dieser damals gesellschaftlich kaum akzeptierbaren Entwicklung steuerte ein Sonderabkommen zwischen den Nachbarstaaten zur gemeinsamen Instandhaltung der Grenzstrecke entgegen. Die mit der Unterzeichnung dieses Abkommens ins Leben gerufene Murregulierungskommission tagte bis zur endgültigen Fertigstellung der Regulierungsarbeiten im Jahr 1939. Diese brachte den Bewohnern und ihren Wirtschaftsgebieten im Grenzbereich den angestrebten Hochwasserschutz und stellte die Vorflutbeschaffung sicher. Die Mur wurde damit jedoch endgültig in ihrer Lage fixiert.
 
Das Murabkommen
 
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges konnten die Nachbarstaaten die unterbrochene Zusammenarbeit erst wieder im Zuge der Sanierung der Kriegsschäden an Brükken und Fähranlagen aufnehmen. Eine vertragliche Grundlage schuf die Ratifizierung des »Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (Mur-Abkommen)« im Jahr 1956. Dieser Vertrag wurde im Wege eines Notenwechsels in die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit von Österreich und Slowenien übernommen (Bundesgesetzblatt 714/1993).
 
Mit der Ratifizierung des Abkommen erfolgte auch die Einrichtung einer Gewässerkommission. Seit der Unabhängigkeit Sloweniens im Jahre 1991 wurde der Titel mit »Ständige österreichisch-slowenische Kommission für die Mur« adaptiert. Gegenüber dem Sondervertrag von 1926 wurde der wasserwirtschaftliche Betrachtungshorizont beträchtlich aufgeweitet. 
 
Die praktische Arbeit erfolgt in der "Ständigen Österreichisch-Slowenischen Kommission für die Mur". 

 
Das Abkommen umfaßt nunmehr sowohl die Aspekte der Abwehr von Naturgefahren als auch jene der Nutzung der Wasserkraft, der Melioriation, der Wasserversorgung, der Verunreinigung durch Abwässer sowie der Überfuhren und Brücken. Dies ermöglicht auch noch am Beginn des 21. Jahrhunderts die Behandlung aller derzeit in der Wasserwirtschaft maßgeblichen Fragestellungen. Die Kommission übernimmt dabei die Aufgabe der inhaltlichen Behandlung und Abstimmung dieser wasserwirtschaftlichen Belange. Eine innerstaatliche rechtliche Verankerung der Beschlüsse erfolgt durch Zustimmung der Regierungen beider Staaten zu den Verhandlungsergebnissen.
 
In der Kommission sind sowohl Repräsentanten der jeweiligen Regierungen als auch der örtlichen wasserwirtschaftlichen Dienststellen vertreten. Die Leitung der österreichischen Delegation erfolgt durch Dr. Konrad Stania, die slowenische Delegation wird von Dr. Mitja Bricelj geführt. Damit ist eine Einbindung der gesamtstaatlichen Vorgaben sowie auch der regionalen Interessen und Anliegen sichergestellt. Die laufende Zusammenarbeit tragen schwerpunktmäßig die örtlichen Dienststellen, die damit auch die Hauptlast der Koordinierungsfunktionen zwischen den Vertragspartnern übernehmen. Damit ist die Wasserwirtschaft im Grenzraum ein gelungenes Beispiel der gelebten Subsidiarität und der europäischen Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Regionen. In fachlicher Sicht trägt die Kommission den nunmehr gewandelten Zielen der Wasserwirtschaft Rechnung. Ein Beispiel hierzu ist die Entwicklung eines wasserwirtschaftlichen Grundsatzkonzeptes (1998–2001) mit dem der Eintiefungstendenz der Mur entgegengewirkt und dem Fluß mehr Raum gegeben werden soll. Die ökologische Funktionsfähigkeit und Nachhaltigkeit steht nunmehr im Mittelpunkt der Entwicklungen im Grenzraum.
 
Mit der Inkraftsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Beitritt Sloweniens zur EU werden sich die Aufgaben der Kommission neuerlich entwickeln müssen. Auch künftig bleibt die Kommission ein fester Bestandteil der kontinuierlichen Entwicklung der regionalen wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit zum Wohle der Bevölkerung und der Region.

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21.04.2009, Lebensministerium VII/2