http://www.wassernet.at

Infonet Lebensministerium.at

Servicelinks

Hauptnavigation Infonet des Lebensministerium

Inhalt

Lainsitz/Luznice bei Gmünd/NÖ.
Foto: Konrad Stania

Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik

Seit vielen Jahren wird die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik im Rahmen der Tätigkeit der "Ständigen Österreichisch-Tschechischen Gewässerkommission" abgestimmt. Ihre Aufgaben umfassen sowohl die Fragen der Gewässerbetreuung als auch jene des Gewässerschutzes.
 

Aktuelle Schwerpunkte der Arbeiten sind:
  • Gewässergüte (z.B. March, Thaya, Pulkau, Lainsitz, Maltsch);
  • Instandhaltung der Grenzgewässer, Gewässerbetreuung, Bauwerke an Grenzgewässern;
  • Fragen der Gewässerökologie;
  • Wasserversorgungen und Wasserleitungen, Abwasserentsorgung;
  • Wehrbetriebsordnungen und wasserwirtschaftliche Angelegenheiten der Wasserkraftnutzung;
  • Organisation des Warndienstes bei außerordentlichen Gewässerverunreinigungen und bei Hochwässern;
  • Bilaterale Abstimmung der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Die österreichische Delegation setzt sich aus Vertretern der Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, für Verkehr, Innovation und Technologie (March, untere Thaya), für Inneres und für Wirtschaft und Arbeit (Staatsgrenze), dem Bundesamt für Wasserwirtschaft, Inst. f. Wassergüte sowie der Länder Niederösterreich  und Oberösterreich zusammen. Die Leitung hat Dr. Konrad Stania (BMLFUW) inne. 
 
Die tschechische Delegation umfasst die Ministerien für Umwelt, für Landwirtschaft und für Inneres, der Wasserrechtsbehörden des südmährischen und Südböhmischen Kreises sowie den staatlichen Unternehmen für das Einzugsgebiet der Moldau und der March. Die Leitung hat Herr Vizeminister RNDR. Ing. Karel Bláha, CSc (Ministerium für Umwelt) inne.
 
Eine Auflistung aller derzeit an den Tagungen und Sitzungen teilnehmenden Personen finden Sie am Ende dieses Artikels.



Thaya/Dyje bei Hardegg
Foto: Konrad Stania
 
  
Thaya/Dyje nahe der Einmündung in die March/Morava.
Foto: Konrad Stania
 
  
 
In historischer Sicht konnte mit Verhandlungen über wasserwirtschaftliche un dwasserrechtliche Angelegenheiten an den österreichisch-tschechoslowakischen Grenzgewässern auf Grund der politischen Ereignisse erst ab dem Jahre 1918 begonnen werden. Als Ergebnis der vorgenannten Verhandlungen kam es zu folgenden Verträgen:

  • Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Republik zur Regelung der Rechtsverhältnisse an der im Art. 27 Punkt 6 des Staatsvertrages von St. Germain en Laye zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Österreich vom 10. September 1919 beschriebenen Staatsgrenze (Grenzstatut).
  • Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Republik zur Regelung der technisch-wirtschaftlichen Fragen in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya.
Nördlichster Punkt Österreichs bei Haugschlag in Niederösterreich.
Foto: Konrad Stania
  
  
 
Beide Verträge wurden am 12. Dezember 1928 in Prag unterzeichnet; der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte für den erstgenannten Vertrag am 19. September 1930 (Inkrafttreten am 17. Oktober 1930) undfürden zweitgenannten Vertrag am 5. August 1930 (Inkrafttreten am 2. September 1930). Eine "GemeinsameTechnische Kommission" wurde geschaffen und mitder Begutachtung von Vorprojekten, Kostenvoranschlägen für Bauprojekten, der Durchführung aller hiefür erforderlichen Maßnahmen und deren Verhandlung sowie der Vorbereitung allfälliger Anträge auf Abänderung dieses Vertrages oder Abschluss neuer Vereinbarungen betraut. Die Kommission hat bis 1937 acht Tagungen abgehalten und im Jahr 1938 ihre Tätigkeit eingestellt.
 
Die erste Tagung der Kommission nach dem Kriege fand im Jahre 1951 unter der Bezeichnung "Beratung zwischen dem österreichischen und dem tschechoslowakischen Bevollmächtigten betreffend die technisch-wirtschaftlichen Fragen in den Grenzabschnitten der Donau, March und Thaya" statt.
 
Am 7. Dezember 1967 wurde in Wien der "Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern unterzeichnet, der den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahre 1928 ersetzte. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden trat der Vertrag am 18. März 1970 in Kraft.
 
Maltsch/Malše in Oberösterreich
Foto: Konrad Stania
 
 
 
 

Im Rahmen dieses Vertrages wurde am 11 .Mai 1978 zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (CSSR) ein Abkommen über das Betreten der von der Regulierung der Grenzgewässer betroffenen Staatsgebietsteile unterzeichnet (der Text des Vertrages kann im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden). Auf Grundlage dieses Vertrages nahm die Österreichisch-Tschechoslowakische Grenzgewässerkommission ihre Tätigkeit auf. Ihre erste Tagung fand bereits im April 1970 in Bratislava statt.

Nach der Teilung des der CSSR wird dieser Vertrag weiter zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich angewandt und erfolgreich umgesetzt. 
 
Auf europäischer Ebene wurde zwischenzeitlich die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen. Da im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie auf die bestehenden "Strukturen" zurückgegriffen wird, hat sich ein weiteres Arbeitsfeld für die Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission ergeben. Im Rahmen ihrer Verhandlungen werden nunmehr auch bilaterale Abstimmungsfragen zur Rahmenrichtlinie behandelt.
 


Fischbach/Rybná bei Gmünd
Foto: Konrad Stania
 
  
  
  
Teilnehmer an den laufenden Verhandlungen der Kommission:

Republik Österreich:
Delegationsmitglieder:

Dipl.-Ing. Dr. Konrad STANIA
Leiter der Delegation, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mag. Dr. Herbert WIENERROITHER
Bundesministerium für Land- und  Forstwirtschaft,  Umwelt und Wasserwirtschaft

Dipl.-Ing. Franz BRANDSTETTER
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
 
Dipl.-Ing. Ludwig LUTZ
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Experten:

Dr. Magdalena HONSIG-ERLENBURG
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und  Wasserwirtschaft
 
Ing. Karl KRIECHENBAUM
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mag. Robert ELSLER
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Dipl.-Ing. Alfred KAHRER
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
 
Dipl.-Ing. Peter LORENZ
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwlt und Wasserwirtschaft

Dr. Rosemarie FRIESENECKER
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
 
Dipl.-Ing. Jenifer OSWALD
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Ing. Hans SCHWEINBERGER
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
 
Dipl.-Ing. Franz STEINER
Via Donau

Mag. Dr. Peter SIEGEL
Institut für Wassergüte

Milan VACHA, Mag. Dagmar KUNERT
Dolmetscher


Tschechische Republik:
Delegationsmitglieder:

RNDr. Ing. Karel Bláha, CSc
Leiter der Delegation, Ministerium für Umwelt

Ing. Miroslav KRÁL, CSc.
Ministerium für Landwirtschaft

Ing. Josef NISTLER
Ministerium für Umwelt

Experten:

Dipl.-Ing. Jan ZVĚŘINA
Ministerium für Inneres

Ing. Vojtech DABROWSKI
Ministerium für Verkehr 

Dipl.-Ing. Vladimir JAKOBY 
Kreisamt des Südböhmischen Kreises
 
Dipl.-Ing. Karolina ZÁMIŠOVÁ
Kreisamt des Südböhmischen Kreises

RNDr. Hana MLEJNKOVÁ Ph. D
VÚV T.G. Masaryka

Ing. Pavel NERUDA
Tschechische hydrometeorologische Anstalt

Ing. Jirí BALOUN
Einzugsgebiet der Moldau, staatliches Unternehmen

Ing. Roman GRIC
Einzugsgebiet der March, staatliches Unternehmen

Ing. Eva JIROTKOVÁ
Dolmetscherin
 

22.03.2010, Lebensministerium VII/2