Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik
Seit vielen Jahren wird die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik im Rahmen der Tätigkeit der "Ständigen Österreichisch-Tschechischen Gewässerkommission" abgestimmt. Ihre Aufgaben umfassen sowohl die Fragen der Gewässerbetreuung als auch jene des Gewässerschutzes.
- Gewässergüte (z.B. March, Thaya, Pulkau, Lainsitz, Maltsch);
- Instandhaltung der Grenzgewässer, Gewässerbetreuung, Bauwerke an Grenzgewässern;
- Fragen der Gewässerökologie;
- Wasserversorgungen und Wasserleitungen, Abwasserentsorgung;
- Wehrbetriebsordnungen und wasserwirtschaftliche Angelegenheiten der Wasserkraftnutzung;
- Organisation des Warndienstes bei außerordentlichen Gewässerverunreinigungen und bei Hochwässern;
- Bilaterale Abstimmung der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Die tschechische Delegation umfasst die Ministerien für Umwelt, für Landwirtschaft und für Inneres, der Wasserrechtsbehörden des südmährischen und Südböhmischen Kreises sowie den staatlichen Unternehmen für das Einzugsgebiet der Moldau und der March. Die Leitung hat Herr Vizeminister RNDR. Ing. Karel Bláha, CSc (Ministerium für Umwelt) inne.
Eine Auflistung aller derzeit an den Tagungen und Sitzungen teilnehmenden Personen finden Sie am Ende dieses Artikels.
In historischer Sicht konnte mit Verhandlungen über wasserwirtschaftliche un dwasserrechtliche Angelegenheiten an den österreichisch-tschechoslowakischen Grenzgewässern auf Grund der politischen Ereignisse erst ab dem Jahre 1918 begonnen werden. Als Ergebnis der vorgenannten Verhandlungen kam es zu folgenden Verträgen:
- Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Republik zur Regelung der Rechtsverhältnisse an der im Art. 27 Punkt 6 des Staatsvertrages von St. Germain en Laye zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Österreich vom 10. September 1919 beschriebenen Staatsgrenze (Grenzstatut).
- Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Republik zur Regelung der technisch-wirtschaftlichen Fragen in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya.
Die erste Tagung der Kommission nach dem Kriege fand im Jahre 1951 unter der Bezeichnung "Beratung zwischen dem österreichischen und dem tschechoslowakischen Bevollmächtigten betreffend die technisch-wirtschaftlichen Fragen in den Grenzabschnitten der Donau, March und Thaya" statt.
Am 7. Dezember 1967 wurde in Wien der "Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern unterzeichnet, der den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahre 1928 ersetzte. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden trat der Vertrag am 18. März 1970 in Kraft.
Im Rahmen dieses Vertrages wurde am 11 .Mai 1978 zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (CSSR) ein Abkommen über das Betreten der von der Regulierung der Grenzgewässer betroffenen Staatsgebietsteile unterzeichnet (der Text des Vertrages kann im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden). Auf Grundlage dieses Vertrages nahm die Österreichisch-Tschechoslowakische Grenzgewässerkommission ihre Tätigkeit auf. Ihre erste Tagung fand bereits im April 1970 in Bratislava statt.
Nach der Teilung des der CSSR wird dieser Vertrag weiter zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich angewandt und erfolgreich umgesetzt.
Auf europäischer Ebene wurde zwischenzeitlich die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen. Da im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie auf die bestehenden "Strukturen" zurückgegriffen wird, hat sich ein weiteres Arbeitsfeld für die Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission ergeben. Im Rahmen ihrer Verhandlungen werden nunmehr auch bilaterale Abstimmungsfragen zur Rahmenrichtlinie behandelt.
Republik Österreich:
Delegationsmitglieder:
Dipl.-Ing. Dr. Konrad STANIA
Leiter der Delegation, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Mag. Dr. Herbert WIENERROITHER
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Franz BRANDSTETTER
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Dipl.-Ing. Ludwig LUTZ
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Experten:
Dr. Magdalena HONSIG-ERLENBURG
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Ing. Karl KRIECHENBAUM
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Mag. Robert ELSLER
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Dipl.-Ing. Alfred KAHRER
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Dipl.-Ing. Peter LORENZ
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwlt und Wasserwirtschaft
Dr. Rosemarie FRIESENECKER
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Dipl.-Ing. Jenifer OSWALD
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Ing. Hans SCHWEINBERGER
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Dipl.-Ing. Franz STEINER
Via Donau
Mag. Dr. Peter SIEGEL
Institut für Wassergüte
Milan VACHA, Mag. Dagmar KUNERT
Dolmetscher
Tschechische Republik:
Delegationsmitglieder:
RNDr. Ing. Karel Bláha, CSc
Leiter der Delegation, Ministerium für Umwelt
Ing. Miroslav KRÁL, CSc.
Ministerium für Landwirtschaft
Ing. Josef NISTLER
Ministerium für Umwelt
Experten:
Dipl.-Ing. Jan ZVĚŘINA
Ministerium für Inneres
Ing. Vojtech DABROWSKI
Ministerium für Verkehr
Dipl.-Ing. Vladimir JAKOBY
Kreisamt des Südböhmischen Kreises
Dipl.-Ing. Karolina ZÁMIŠOVÁ
Kreisamt des Südböhmischen Kreises
RNDr. Hana MLEJNKOVÁ Ph. D
VÚV T.G. Masaryka
Ing. Pavel NERUDA
Tschechische hydrometeorologische Anstalt
Ing. Jirí BALOUN
Einzugsgebiet der Moldau, staatliches Unternehmen
Ing. Roman GRIC
Einzugsgebiet der March, staatliches Unternehmen
Ing. Eva JIROTKOVÁ
Dolmetscherin
22.03.2010, Lebensministerium VII/2







