Eigenvorsorge und Restrisiko bei Hochwasser
Eigenverantwortung bereits beim Grundstückskauf Die stetige Siedlungsentwicklung hat dazu geführt, dass Grundstücke für Bauzwecke in gut geeigneten Lagen knapper geworden sind. In vielen Gegenden Österreichs besteht daher die Tendenz, das Bauland auf überflutungsgefährdete Räume auszuweiten, da oftmals nur noch dort ebene Flächen verfügbar sind.
Bereits vor einem geplanten Grundstückskauf in einem von Naturgefahren (z.B. Überflutung) bedrohten Gebiet sollten Informationen über eine mögliche Gefährdung bei der Gemeinde oder den zuständigen Dienststellen der Wasserbauverwaltung eingeholt werden. Nur so kann verhindert werden, dass ein günstiger Preis oder eine schöne Lage mit dem gravierenden Nachteil dauernder Hochwassergefahr und möglicher Schäden erkauft wird. Wenn es darum geht, das Risiko eines Schadens durch Hochwasser oder hoch anstehendes Grundwasser für ein potenzielles Baugebiet abzuschätzen, bieten sich auch folgende einfache Möglichkeiten: Alte Karten und Flurnamen, aber auch die Natur selbst geben häufig Hinweise auf die Hochwassergefährdung von Gebieten: derzeit trockene Gerinne, die im Hochwasserfall „anspringen" und zur Wasserabfuhr an der Oberfläche beitragen können, oder feuchte Bereiche, in denen häufiger hohe Grundwasserstände auftreten. Hochwassermarken an bestehenden Gebäuden sind ebenfalls aufschlussreich, wenn es darum geht, mögliche Wasserstände abzuschätzen. Letztlich können auch die Analyse des alten Baubestandes und die Beachtung der ortsüblichen Bauweise und Nutzung der unterschiedlichen Geschoße Hinweise auf ein mögliches Schadensrisiko ergeben.Eigenvorsorge bei Bau und Sanierung
Bei der Planung eines Neubaus oder der Sanierung eines bestehenden Bauwerkes sind die Informationen über die mögliche Gefährdung durch Überflutung oder hohe Grundwasserstände unbedingt zu berücksichtigen. An die Situation und den Grad der Gefährdung angepasste Bauweisen und Materialien helfen mit, mögliche Schäden und damit verbundene Kosten zu reduzieren, z.B. Verzicht auf einen Keller bei hohen Grundwasserständen, bauliche Ausgestaltung der Hausöffnungen so, dass sie einen schnellen und sicheren Verschluss im Fall einer Überflutung zulassen. Informationen und Auskünfte über ortsübliche Maßnahmen, geeignete Bauweisen und Materialen erteilen die Baubehörden der Gemeinden und Länder.
Restrisiko
Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser. Nach den einschlägigen Richtlinien wird daher der Hochwasserschutz für Siedlungsgebiete bzw. höherwertig genutzte Bereiche auf ein Hochwasser, das gemäß der statistischen Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt einmal in 100 Jahren anfällt, ausgelegt, wobei Abweichungen aufgrund lokaler Gegebenheiten möglich sind. Dadurch ist der Schutz vor Hochwasserereignissen gewährleistet, was aber nicht bedeutet, dass 100-jährliche Ereignisse nicht auch häufiger auftreten oder hinsichtlich ihrer Abflusswassermengen übertroffen werden können, wie gerade die jüngste Vergangenheit gezeigt hat. Treten also Hochwässer auf, die das Bemessungsereignis übersteigen, muss auch in geschützten Bereichen - „hinter dem Damm" - mit Überflutungen gerechnet werden.
Die Broschüre „Die Kraft des Wassers“ – Richtiger Gebäudeschutz vor Hoch- und Grundwasser 2. überarbeitete Auflage 2004 (abzurufen auf www.lebensministerium.at/publikationen) gibt wichtige Anleitungen.
23.11.2009, Lebensministerium VII/5


