Antworten der Politik zum Hochwasser 2005
Bundesminister Josef Pröll verschaffte sich sehr rasch einen persönlichen Eindruck vom Hochwasserereignis in Tirol und in der Steiermark und sagte im Namen der Bundesregierung rasche Hilfe für die Opfer zu. Anschließend berichtete er in einer kurzfristig einberaumten Sondersitzung des Ministerrates über das Ausmaß der Katastrophe. Als zuständiger Fachminister koordinierte er die Hilfsmaßnahmen im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit (Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung, landwirtschaftliche und umweltpolitische Maßnahmen) und stellte die Weichen für die politische Bewältigung der Situation:
Angesichts dieser dramatischen Situation räumt die Bundesregierung der Entschädigung der Opfer, dem Wiederaufbau der Infrastruktur, der Wiederaufnahme der betrieblichen Produktion absolute Priorität ein. Vor allem wird dafür Sorge getragen, dass Hochwasseropfern, die an Hab und Gut geschädigt wurden, rasche und unbürokratische Hilfe zukommt. Zerstörte Infrastruktur muss wieder aufgebaut werden, um den regulären Ablauf des öffentlichen Lebens wieder herzustellen.Im Rahmen eines Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 werden Bundesmittel für die Beseitigung der Schäden an den Gewässern und den Hochwasserschutzanlagen im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung und des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung zur Verfügung gestellt. Der Bundesminister für Finanzen wurde ermächtigt, den Katastrophenfonds aufzustocken.
Im Rahmen der Förderung der Siedlungswasserwirtschaft sollen zusätzlich Wiederinstandsetzungs- oder Ersatzmaßnahmen zur Beseitigung der Schäden an Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen gefördert werden.
Die Bundesregierung hat bereits mit dem Vortrag an den Ministerrat am 30. August 2005 zum Hochwasser August 2005 die Basis dafür gelegt, dass möglichst rasch eine entsprechende Gesetzesvorlage für die Beschlussfassung eines Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes 2005 dem Parlament zugeleitet wird.
26.04.2006, Lebensministerium VII/5


