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Bestandsaufnahme 2004 gemäß Artikel 15/2 derEU – Wasserrahmenrichtlinie für die internationale Flussgebietseinheit RHEIN und das anteilig österreichische Bearbeitungsgebiet ALPENRHEIN / BODENSEE

Im Zeitraum 2003 bis Ende 2004 haben die Rheinanrainerstaaten den Bericht über die Bestandsaufnahme gemäß Art. 15 Abs. 2 der EU-Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet.

Niederlande, Belgien/Wallonien, Luxembourg, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Schweiz, Italien und Österreich haben den Bericht in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) den Bericht über die Bestandsaufnahme erarbeitet.
  
Detaillierte österreichische Daten sind speziell in den Bericht und die Ergebniskarten des anteilig österreichischen Bearbeitungsgebietes „Alpenrhein / Bodensee“ eingebracht worden.

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12.11.2008, Lebensministerium VII/2