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Bericht 2005 zur Wasserrahmenrichtlinie im Elbe-Einzugsgebiet

Die EU-Mitgliedsstaaten - Deutschland, Tschechische Republik, Österreich und Polen - erarbeiteten unter dem Dach der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) einen Bericht, den Bericht 2005 der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemäß Artikel 15 Abs. 2 der Wasserrahmenrichtlinie.

Wie von der Richtlinie gefordert, haben die Staaten in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe eine Analyse der wasserwirtschaftlichen und der ökonomischen Situation im Einzugsgebiet der Elbe durchgeführt. Ziel war es, auf der Grundlage der anthropogenen Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers eine Abschätzung der Erreichung der Umweltziele bei den Oberflächen- und Grundwasserkörpern vorzunehmen. Die erheblich veränderten und künstlichen Oberflächenwasserkörper wurden vorläufig bestimmt. Ergänzt wurde dies durch eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Die wirtschaftliche Analyse soll ausreichend detaillierte Informationen zur Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips, zu den Anreizen der Wassergebührenpolitik sowie zu den Kosten von Maßnahmen liefern. Im Gesamtkonzept der Wasserrahmenrichtlinie haben ökonomische Ansätze eine Reihe weiterer Funktionen, die für das Erreichen der Umweltziele von großer Bedeutung sind. Im Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie sind Ausnahmetatbestände zu den ökologischen Zielsetzungen beschrieben, deren Anwendbarkeit teilweise mit Hilfe von ökonomischen Überlegungen zu beurteilen ist. Ferner wurde ein Verzeichnis aller nach EG-Recht ausgewiesenen Gebiete zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängigen Lebensräumen und Arten (Schutzgebiete) erstellt. Die Ergebnisse dieser Arbeiten in den jeweiligen Staaten wurden für die internationale Flussgebietseinheit Elbe in einen gemeinsamen Bericht, den Bericht 2005 der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemäß Artikel 15 Abs. 2 der Wasserrahmenrichtlinie, zusammengefasst.
 
Die Ergebnisse können den nachstehenden Dateien entnommen werden (siehe auch bei der IKSE).

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12.11.2008, Lebensministerium VII/2