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Donaubericht und Hochwasseraktionsprogramm verabschiedet

Die 13 Vertragsstaaten des Donauschutzübereinkommens haben sich zur Erstellung eines „Gewässerbewirtschaftungsplanes Donau“ unter Einhaltung der Vorgaben der EU – Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet.

Dieser soll bis 2009 in einem gesonderten Berichtsteil all jene gemeinsamen Maßnahmen enthalten, die für die Erzielung eines „guten Zustandes“ der Donau, ihrer wichtigsten Zubringer und der Küstengewässer im Mündungsbereich erforderlich sind.
 
In einem ersten Schritt haben die  Vertragsstaaten die Belastungssituation ihrer wichtigsten Gewässer in die donauweite Zusammenarbeit eingebracht und das davon ausgehende Risiko, die Erreichung des guten Zustandes zu verfehlen, abgeschätzt. Wesentliche Hilfestellung hat ein unter österreichischer Federführung durchgeführtes Forschungsprojekt geleistet, das sich mit der Frage des Nährstofftransportes und der Nährstoffbelastung der Gewässer beschäftigt hat. 
 
Die donauweite Bestandsaufnahme hat folgende Risikofaktoren ergeben: eine massive Belastung vieler Gewässer mit Nährstoffen, Pestiziden  und anderen gefährlichen Stoffen (in Teilen des Donaueinzugsgebietes) sowie eine  Beeinträchtigung der Gewässerstruktur über weite Strecken als Folge von Hochwasserschutzmaßnahmen, Schifffahrt und Wasserkraftnutzung.
 Die Vertragsstaaten des Donauschutzübereinkommens haben in ihrer am 13. Dezember 2004 in Wien abgehaltenen  MinisterInnenkonferenz den Bericht über die Ergebnisse der donauweiten Bestandsaufnahme verabschiedet. Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Hochwasseraktionsprogramm zur Minderung der Hochwassergefahren durch solidarische Maßnahmen angenommen. Die Vertragsstaaten haben sich schlussendlich in beeindruckender Harmonie über eine eigene Deklaration zur weiteren Vertiefung der weltweit einzigartigen und vorbildlichen  Zusammenarbeit bekannt.

10.01.2005, Lebensministerium VII/2