Zur Sicherheit der Talsperren
Um den nachhaltigen Bestand von Stauanlagen zu sichern, ist neben einer konservativen Konstruktion (Entwurf mit Sicherheitsreserven) eine sensible Überwachung der Anlage (geschultes Personal, repräsentative Messeinrichtungen) erforderlich.
Für den extrem unwahrscheinlichen Fall von Schäden an der Anlage bzw. eines unerwartenden Verhaltens (Terrorismus, extremste Naturkatastrophen) sind zusätzlich Maßnahmen für den Notfall zu entwickeln (Alarmplan).Österreichs Talsperren und die durch sie geschaffenen Speicher leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich des natürlichen Wasserdargebotes – etwa, um auch in Zeiten geringerer Abflüsse erneuerbare Energie aus Wasserkraft bereitzustellen oder um Hochwässer zurückzuhalten.Damit eine angemessene Sicherheit dieser großen Ingenieurbauwerke gewährleistet wird, sind die Eigentümer zur sorgfältigen Überwachung und Instandhaltung verpflichtet.
Da aber öffentliche Interessen wesentlich betroffen sind, führt auch der Staat – mit Hilfe spezialisierter Organe – unabhängige Sicherheitsüberprüfungen durch. Von diesem bewährten "Mehr Ebenen - Prinzip" sollte nicht abgegangen werden. Das bedeutet, dass die Unternehmen ebenso wie die staatliche Verwaltung dafür sorgen müssen, auch in Zukunft kompetente Fachleute für diese anspruchsvollen Aufgaben zur Verfügung zu haben.
Nähere Ausführungen sind dem nachstehenden Download "Zur Sicherheit der Talsperren" zu entnehmen.
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Zur Sicherheit der Talsperren (PDF 522,14 kB )
18.12.2009, Lebensministerium VII/4


