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07. Kosten der Gewässeruntersuchung

Eine Kooperation zwischen Bund und Ländern besteht auch im Bereich der Kosten:

Während der Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) für die Errichtung der Messstellen (Auswahl, Erhebung von Kenndaten, Dokumentation in Messstellen-Stammdatenblättern, Niederbringen von Bohrungen, Errichten von Durchflussmessstellen etc.) zur Gänze aufkommt, werden die Kosten für die Probenentnahme und die Analytik zwischen Bund (2 Drittel) und Ländern (1 Drittel) geteilt.
 
Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtaufwendungen für die Erhebung der Wassergüte seit 1991 in Österreich betragen, mit großer Schwankungsbreite je nach dem erforderlichen Beobachtungsumfang, knappe 3 Mio. €. Insgesamt wurden zwischen 1990 und 2008 rund 50 Mio. € für das Programm aufgewendet.

paul.schenker@lebensministerium.at

04.05.2009, Lebensministerium VII/1