Das Jahr des Wassers in Österreich
Am Ende des internationalen "Jahr des Wassers" konnte in Österreich eine erfreuliche Bilanz gezogen werden. Daraus ergibt sich aber auch ein Auftrag für die nächsten Jahre.
Das Lebensministerium sah das von der UNO ausgerufene internationale Jahr des Wassers 2003 als Chance, die Qualität des österreichischen Wassers den Österreicherinnen und Österreichern zu verdeutlichen. Dazu verwirklichte das Lebensministerium eine Dachkampagne mit weitgestreuten Aktivitäten, um das Wasserbewußtsein der Bevölkerung zu heben und zu vertiefen.Wie eine aktuelle Meinungsumfrage zeigt, wurde dieses Angebot auch gerne angenommen: 55 Prozent der Bevölkerung haben die Aktivitäten im "Jahr des Wassers" registriert.Gleichzeitig wurde das Jahr genutzt, die WasserZukunft Österreichs in einem breiten Diskussionsprozess zu definieren. Mit der Wassercharta hat Österreich von Bund, Ländern und Gemeinden akzeptierte politische Leitlinien für die Arbeit der nächsten Jahre entwickelt. Zum Jahr des Wasser 2003 ist daher eine überaus positive Bilanz zu ziehen, gleichzeitig ist damit der Auftrag verbunden, in den nächsten Jahren insbesondere bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Erweiterung konsequent weiter zu arbeiten.
Österreich zählt zu den wasserreichsten Ländern Europas und wird zu Recht als das "Wasserschloss" Europas bezeichnet. Das gesamte nutzbare Wasserangebot wird auf rund 84 Mrd. m3 pro Jahr geschätzt. Etwa ein Drittel davon ist Grundwasser. Der gesamte jährliche Wasserbedarf Österreichs liegt bei rund 2,6 Mrd. m3 und entspricht somit nur rund 3 % des Angebotes. 99 % der Bevölkerung werden mit Quell- und Grundwasser versorgt. Dies ist eine weltweit einzigartige Situation. Alle österreichische Seen haben Badewasserqualität. 87 % der Fließgewässer weisen Güteklasse II (2001) oder sogar besser auf, 1998 waren dies nur 81 %.
Diese beeindruckenden Zahlen sind das auch Ergebnis konsequenter Wasserpolitik der vergangenen Jahre und bedeutet die Verantwortung, dieses hohe Niveau zu halten und dort, wo Mängel bestehen, weitere Schritte zur Verbesserung zu setzen.
26.07.2004, Lebensministerium VII/1

