Kommunale Siedlungswasserwirtschaft
Die Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich erfolgt von Bundesseite auf Basis des Umweltförderungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien.
Gesetzliche Grundlagen
- Umweltförderungsgesetz 1993 in der geltenden Fassung
- Förderungsrichtlinien kommunale Siedlungswasserwirtschaft 1999 idF 2010
- Technische Richtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft 2006
Die Abwicklungsstelle des Bundes für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Auf der Homepage der KPC sind die relevanten Unterlagen zur Förderung abrufbar.
Förderungsgrundsätze
Seit 1. Juli 2010 gelten für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft novellierte Förderungsrichtlinien, die den laufenden Entwicklungen in der Siedlungswasserwirtschaft Rechnung tragen. Die Grundstruktur des Förderungssystems lässt sich folgendermaßen darstellen:
- Abwasserentsorgung
+ Eckpunkte des Förderungssystems:
Absicherung sozial verträglicher Gebühren und Sicherstellung des verstärkten Ausbaus der Abwasserentsorgung insbesondere im ländlichen Raum
+ Sockelförderung: 8% Barwert der förderbaren Investitionskosten
+ Spitzenförderung: 8% bis max. 50% Barwert der förderbaren Investitionskosten
+ zusätzlichen Pauschalförderung für Neuerrichtungen (PABA): max. 20% Barwert der förderbaren Investitionskosten
+ zusätzliche Pauschale von EUR 2,- pro Laufmeter Kanal, wenn 5 Jahre lang keine weiteren Bauarbeiten in der befestigten öffentlichen Fläche vorgenommen werden
+ Einzelanlagen < 50 EW (PKAB): Pauschalförderung, jedoch höchstens im Ausmaß der Landesförderung
+ Einzelanlagen > 50 EW (KABA): max. 30% Barwert der förderbaren Investitionskosten, jedoch höchstens im Ausmaß der Landesförderung
+ Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Abwasserableitungsanlagen, die vor dem 1.4.1973 errichtet wurden oder noch nie vom Bund gefördert wurden
+ Förderung der Anpassung von Abwasserentosrgungsanlagen an den Stand der Technik
+ Änderungsmöglichkeit des Entsorgungsbereichs (Gelbe Linie) für Gefahrenprävention und Naturschutz
+ Förderung von kreislauforientierten Abwassersystemen und Maßnahmen an Fließgewässern
+ Möglichkeit zur Verschiebung des Betrachtungszeitraumes bis 2015 - Wasserversorgung:
+ Fördersatz (WVA): 15% Barwert der förderbaren Investitionskosten
+ zusätzliche Pauschale von EUR 2,- pro Laufmeter verlegter Wasserleitung, wenn 5 Jahre lang keine weiteren Bauarbeiten in der befestigten öffentlichen Fläche vorgenommen werden
+ Einzelanlagen (PEWV): Pauschalförderung, jedoch höchstens im Ausmaß der Landesförderung
+ Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 1.4.1973 errichtet wurden oder noch nie vom Bund gefördert wurden - Förderung struktureller Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
- Stärkung des Kostenbewusstseins der Betreiber durch Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung
- Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von SWW-Anlagen
- Förderung von Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfs der SWW-Anlage
- Förderung der Erstellung eines digitalen Leitungskatasters mit einer Pauschale von EUR 2,- pro erfasstem Laufmeter Leitung im Ausmaß von max. 50% der vorgelegten Firmenrechnungen
- Förderungsart und Zusagevolumen
- In Übereinstimmung mit dem Finanzausgleichsgesetz steht 2009 jeweils ein jährlicher Barwert von höchstens EUR 215 Mio. zur Verfügung, 2010 und 2011 jeweils EUR 180 Mio. und 2012 und 2013 jeweils EUR 135 Mio. Die Förderung erfolgt vorwiegend in Form von Finanzierungszuschüssen auf Basis einer angenommenen Darlehensfinanzierung, die für die Dauer von 25 Jahren degressiv ausbezahlt werden.
- Im Jahr 2009 wurden 3.464 Projekte der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft mit einem Förderbarwert von EUR 198,5 Mio. genehmigt. 81,2% der Förderungsmittel kamen dem Bereich der Abwasserentsorgung zugute. Das durch die Förderung ausgelöste umweltrelevante Investitionsvolumen betrug rd. EUR 846,10 Mio. Der durchschnittliche Fördersatz lag somit bei 23,5%.
Links zum Thema:
Downloads
Förderungsrichtlinie SWW 1999 idF 2010 (PDF 171,88 kB )
Technische Richtlinien 2006 (PDF 201,46 kB )
22.07.2010, Lebensministerium VII/6


