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Donauschutzkonvention

Österreichs Bemühungen um die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau haben dazu geführt, daß am 29.6.1994 neun Donaustaaten das Donauschutzübereinkommen in Sofia unterzeichnet haben. Das Interimistische Sekretariat ist im BMLFUW eingerichtet.

Das Donauschutzübereinkommen ist der erste Schritt zu dem ehrgeizigen Ziel, der Donau wieder jene Wasserqualität und ökologische Funktionsfähigkeit zu geben, die sie als Grundlage des Lebensraumes und damit der Bevölkerung in diesem Raum braucht.Ziel ist der Aufbau eines den gesamten Donauraum deckenden, einheitlichen Gewässerschutzes. Mit der schrittweisen und systematischen Entwicklung sowie der Umsetzung des Gewässerschutzes soll auch ein entsprechender Beitrag zur Entlastung des Schwarzen Meeres geleistet werden.Besonderes Gewicht wird auf die Vermeidung, Überwachung und Verringerung von grenzüberschreitenden Auswirkungen aus Punktquellen und diffusen Quellen gelegt. Zur Bekämpfung unfallbedingter Verschmutzungen an der Donau soll ein übergreifendes Warn- und Alarmsystem dienen.

Ansprechpartner

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
Stubenring 1
A-1012 Wien

Abteilung VII 2
Internationale Wasserwirtschaft
www.generationblue.at DI Karl Schwaiger www.generationblue.at
Tel.: (+43 1) 71 100 7110

12.11.2008, Lebensministerium VII/2